Max Hübner

PR Management

In eigener Sache: Staatlich geförderte Beratung ist ab sofort möglich

In eigener Sache: Staatlich geförderte Beratung ist ab sofort möglich

Das staatliche Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU“ bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Wettbewerbsfähigkeit signifikant zu stärken, indem ein erheblicher Teil der Beratungskosten übernommen wird. Je nach Standort des Unternehmens erstattet der Staat 50 % oder sogar 80 % der förderfähigen Kosten (maximal bis zu einem Zuschuss von 1.750 Euro bzw. 2.800 Euro). Da es sich um einen echten Zuschuss und keinen Kredit handelt, verbleiben die Mittel dauerhaft im Unternehmen; eine Rückzahlung ist ausgeschlossen.Häufig schrecken Betriebe jedoch vor den bürokratischen Hürden und der Registrierung in komplexen Online-Portalen zurück. Als offiziell zertifizierter BAFA-Berater übernimmt Max Hübner den gesamten administrativen Prozess rechtssicher und unkompliziert über eine Vollmacht. Das Unternehmen kann sich somit vollständig auf das operative Tagesgeschäft konzentrieren.Der strukturierte Ablauf in 4 einfachen Schritten:

  • Schritt 1: Erteilung der Vollmacht Der einzige administrative Aufwand für das Unternehmen besteht in der Unterzeichnung des offiziellen BAFA-Formulars „Vollmacht zur Beantragung und Abwicklung“. Damit wird Max Hübner bevollmächtigt, den Förderantrag online einzureichen und die gesamte Kommunikation mit den Behörden zu übernehmen. Eine eigenständige Registrierung in den Behördenportalen ist für das Unternehmen somit nicht erforderlich.
  • Schritt 2: Antragstellung und Freigabe Mit der vorliegenden Vollmacht wird der Förderantrag bei der zuständigen Leitstelle eingereicht. Sobald das BAFA die offizielle Förderzusage (die sogenannte „Inaussichtstellung“) erteilt, erfolgt eine umgehende Information. Zur Gewährleistung maximaler Planungssicherheit wird erst nach dieser verbindlichen Zusage der gemeinsame Beratungsvertrag unterzeichnet und das Projekt gestartet.
  • Schritt 3: Beratung, Umsetzung und Rechnungsstellung Die strategische Beratung und Konzepterstellung werden exakt auf die Bedürfnisse des Unternehmens ausgerichtet. Nach Abschluss des Projekts wird die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt. Den geltenden BAFA-Richtlinien entsprechend wird dieser Betrag zunächst zu 100 % (inklusive Umsatzsteuer) vom Geschäftskonto des beratenen Unternehmens beglichen.
  • Schritt 4: Mittelabruf und Auszahlung des Zuschusses Nach verzeichnetem Zahlungseingang wird der streng vorgeschriebene Beratungsbericht erstellt. Dieser Bericht wird zusammen mit der Rechnung und dem Zahlungsnachweis (Kontoauszug) beim BAFA hochgeladen. Nach einer kurzen behördlichen Prüfung überweist das BAFA den bewilligten Zuschuss direkt auf das Geschäftskonto des Unternehmens.

Wir freuen uns darauf, Ihnen unsere Leistungen zu besonders erschwinglichen Konditionen anbieten zu können.

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