Die KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act
Mit der Einführung des EU AI Acts (insbesondere Artikel 50 Absatz 4) hat die Europäische Union klare Spielregeln für KI-generierte Inhalte geschaffen. Werden Bilder, Videos oder Audioaufnahmen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert (z. B. Deepfakes), unterliegen diese einer Kennzeichnungspflicht.
Das Ziel: Nutzer müssen jederzeit klar erkennen können, ob sie mit echten Aufnahmen oder KI-generierten Medien interagieren.

